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Stiftung Schulpforta

staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Naumburg · anerkannt 1543

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der landeseigenen Internatsschule "Landesschule Pforta". Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch: Finanzierung von Angeboten für Schülerinnen und Schüler, die über das staatlich vorgesehene curriculum hinausgehen, Unterstützung der pädagogischen Ziele des Internatsbetriebes, Unterstützung von naturwissenschaftlichen, sprachlichen, kulturellen und/oder sportlichen Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern, Bereitstellung von Freistellen (Stipendien) für bedürftige, besonders begabte oder sozial engagierte Schülerinnen und Schüler, Finanzierung von besonderen Maßnahmen zur Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz auf dem Schulgelände, Finanzierung von besonderen Ausstattungsgegenständen der Schule. Daneben ist Stiftungszweck die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit für die Landesschule und das kulturhistorische Gesamtensemble Schulpforta.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Schulstraße 24
06628 Naumburg

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand (Prokurator)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1543
Anerkennung21.05.1543
Rechtsformstaatliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Naumburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1543 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis