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Stiftung z. Unterstützung v. Angehörigen u. ehemaligen Angehörigen d. Bayer. Staatsoper und d. Bayer. Staatsschauspiels u. deren Witwen u. Waisen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung z. Unterstützung v. Angehörigen u. ehemaligen Angehörigen d. Bayer. Staatsoper und d. Bayer. Staatsschauspiels u. deren Witwen u. Waisen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1937 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert die Unterstützung hilfsbedürftiger Beschäftigter und ehemaliger Beschäftigter der Bayerischen Staatsoper und des Bayerischen Staatsschauspiels sowie deren Witwen, Witwer und Waisen, die sich in einer Notlage befinden und ausreichende Unterstützung von anderer Seite nicht erreichen können.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Verwaltungsrat. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Verwaltungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung z. Unterstützung v. Angehörigen u. ehemaligen Angehörigen d. Bayer. Staatsoper und d. Bayer. Staatsschauspiels u. deren Witwen u. Waisen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1937