Am Hafen 2 · anerkannt 2005
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Unterstützung hilfsbedürftiger …
gemeinnützig
Kornmarkt 4 · anerkannt 2002
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie …
gemeinnützig
Werner-von-Siemens-Straße 16 · anerkannt 2001
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Versorgung alter, kranker oder sonst hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 AO. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht …
gemeinnützig
Postfach 1280 · anerkannt 1999
Zwecke der Stiftung sind 1. die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung; dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch …
Moltkestraße 45a · anerkannt 2018
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und die Verwendung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens und der Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der …
gemeinnützig
Gottorfstraße 9 · anerkannt 2003
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Berufsbildung und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung …
gemeinnützig
Gottorfstr. 2 · anerkannt 2009
Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Opfer von Straftaten. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. die individuelle finanzielle Unterstützung der Opfer von …
Lutherstr. 14 · anerkannt 1898
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Betreuung von Hörgeschädigten. Zur Erfüllung dieses Zwecks unterhält die Stiftung in Schleswig ein Taubstummenheim. Für den …
gemeinnützig
Fliederhof 25 · anerkannt 1999
Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung bedürftiger schwangerer Frauen, um ihnen bei bestehender sozialer, wirtschaftlicher und psychischer Not die Angst …
gemeinnützig
Haus Edith Stiftung
Kornmarkt 4
öffentliche Gesundspflege
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
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