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Stiftung zur Förderung des Sports in Schleswig-Holstein

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gemeinnützig

Die Stiftung zur Förderung des Sports in Schleswig-Holstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie wurde 1976 errichtet und 1967 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung dient der Förderung des Sports im Lande Schleswig-Holstein und der Unterstützung

überregionaler sportlicher Begegnungen. Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen des

Breiten- und des Leistungssports. Dazu gehören auch der Bau von Sportstätten und Sportheimen, die

sportliche Ausbildung der Jugend und die Ausbildung für Sportlehrkräfte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Sport & Freizeit: der Hintergrund

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit zweien seiner Mitglieder.

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus a) dem jeweiligen Präsidenten des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V., b) zwei weiteren vom Kuratorium aus seiner Mitte auf die Dauer von vier Jahren zu wählenden

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1967 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung zur Förderung des Sports in Schleswig-Holstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KielLand Schleswig-HolsteinSport & FreizeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1967