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Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hansestadt Gardelegen · anerkannt 1872

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Senioren und Seniorinnen aus der der Stadt Gardelegen, die mindestens seit einem Jahr ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Gardelegen haben und der Hilfe bedürfen. Dabei fördert die Stiftung insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung der Selbständigkeit im Alter, beispielsweise durch Zuwendungen zur Absicherung von Grundbedürfnissen, wie z. B. Wohnung und Verpflegung, sowie zur medizinischen, seelischen und kulturellen Betreuung für den in Satz 1 genannten Personenkreis.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Rudolf-Breitscheid-Str. 3
39638 Hansestadt Gardelegen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.01.1872
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hansestadt Gardelegen sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1872 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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