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Bürgerstiftung Ummerstadt

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Ummerstadt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ummerstadt.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung dient der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Völkerverständigung sowie dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze und dem Umweltschutz und des Sports sowie der Jugend- und Altenhilfe in der Stadt Ummerstadt. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Ummerstadt zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Stadt Ummerstadt aufgrund Zusammenlegung oder Auflösung über eine Gebietsreform nicht mehr eigenständig existiert, so dass dann eine Begrenzung auf das ehemalige Gebiet der Stadt Ummerstadt zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung erfolgt. Die Stiftung kann Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO). Die Mittelbeschaffung erfolgt zur Verwirklichung der Förderung von Kunst und Kultur, des Sports, der Bildung und Erziehung, des Denkmalschutzes und dee Denkmalpflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.   (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Förderung des Breitensports, insbesondere durch Unterstützung bei der Errichtung, Sanierung und Ausbau bestehender Sportanlagen sowie bei der Erhaltung und Erweiterung dieser Anlagen in der Stadt; Angebote bezüglich sportlicher und gesundheitsfördernder Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Training für Fußball und sonstige Sportarten) fördern; 2. Förderung der Bildung und Kultur durch musische, musikalische und sonstige kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen; 3. Heimatpflege durch Pflege der geschichtlichen und kulturellen Tradition durch Unterstützung des Historischen Vereins der Stadt Ummerstadt e. V. und des Heimatmuseums. 4. Unterstützung bei der Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung; 5. Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei der Durchführung von Einzelprojekten; 6. Verbesserung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere des Kindergartens sowie Spielplätzen; Förderung bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen bezüglich Kinderbetreuung. 7. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen, mit dem Ziel der Völkerverständigung durch gegenseitige Informationen, Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften und gemeinsame Projekte, wie die Förderung des Internationalen Jugendmusikfestivals im Rahmen der Initiative Rodachtal. Hier finden Musikveranstaltungen mit Jugendlichen aus der ganzen Welt statt.; Unterstützung des Vereins, Ummerstadt ist bunt" e. V. bei der Organisation und Durchführung des jährlich stattfindenden Tolerancefestivals, in dessen Rahmen Jugendliche aus Ummerstadt und Umgebung mit verschiedenen Kulturen vertraut gemacht und Vorurteile abgebaut werden sollen; Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Thüringen und Bayern im Rahmen der Initiative Rodachtal e. V. zum Abbau von Vorurteilen zwischen Ost und West. 8. Unterstützung der Aktivitäten der in Ummerstadt tätigen Diakoniestation Weitramsdorf- Sesslach zum Ausbau der Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Menschen sowie deren Hilfe für Senioren und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege. 9. Unterstützung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes unter Beteiligung aller Generationen (Waldbegehungen, Umweltbildung, Naturlehrpfade, Anpflanzung von Flurgehölzen); 10. Förderung von Projekten der Landschaftspflege, wie die Pflege der historischen Streuobstwiesen und der Terrassenfelder (genannt, Ummerstädter Striche"), der Biotope Rodachaue, Sandgruben und des, Grünen Bandes" entlang des ehemaligen Grenzstreifens. (3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen.   Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen.     § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Finanzverwalter ... ( 4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Ummerstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.