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Vereinigte Doos', Eggers- und Stegemann'sche Stiftung in Wilster

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gemeinnützig

Die Vereinigte Doos', Eggers- und Stegemann'sche Stiftung in Wilster ist eine Stiftung mit Sitz in Wilster.[1] Sie ist seit 1960 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat die Aufgabe, würdigen und bedürftigen weiblichen Einwohnern aus der Stadt Wilster in stiftungseigenen Gebäuden mietfrei bzw. gegen Zahlung eines geringen Unterhaltungskostenzuschusses Wohnung zu gewähren. Darüber hinaus können im Bedarfsfalle den Insassen unentgeltliche Zuwendungen aus den Reinerträgen des Stiftungsvermögens und aus etwaigen Zuwendungen Dritter gemacht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende oder im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Urkunden, die die Stiftung vermögensrechtlich verpflichten, sind vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus 5 Mitgliedern: 1. je einem Vertreter der bisherigen Vorstände a) des Doos'schen Gasthauses, b) der Eggers-Stiftung, c) der Stegemann'schen Stiftung, 2. einem vom Hauptausschuss der Stadt Wilster und 3. einem vom Kirchenvorstand der ev.-luth. Kirchengemeinde in Wilster bestellten Mitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Vereinigte Doos', Eggers- und Stegemann'sche Stiftung in Wilster“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.