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Stiftung "Olga Rehe verwitwete Pfeifer geborene Vondran und Tochter Lisbeth Pfeifer"

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung "Olga Rehe verwitwete Pfeifer geborene Vondran und Tochter Lisbeth Pfeifer" ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stadtroda.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung eines Krankenhauses für Nervenkranke. Er wird verwirklicht insbesondere durch
 
Finanzierung von Bildern und anderen Kunstgegenständen zur Ausgestaltung von Räumen des Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Stadtroda; Kauf von Büchern und Schriften für Patienten und Angehörige.
 
(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(4) Das Stiftungsvermögen darf nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
 
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) Der Vorstand kann für Geschäfte, die der Verwirklichung des Stiftungszweckes dienen, einen besonderen Vertreter bestellen.   § 6 Zusammensetzung des Vortsandes (1) Der Vorstand besteht aus fünf Personen. ..   § 7 Aufgaben des Vorstandes ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung der Stiftung berechtigt, sofern ihm nicht bei seiner Bestellung Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Stadtroda verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1998 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung "Olga Rehe verwitwete Pfeifer geborene Vondran und Tochter Lisbeth Pfeifer"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenGesundheitKunst & Kulturrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1998